Ein aktualisiertes Gesetz für schnellere Verfahren und weniger Bürokratie

Neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG)

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert, sagte zum gestern neu beschlossenen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:

„Um öffentliche Auftragsvergaben zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, haben wir als CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit unserem grünen Koalitionspartner ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz vorgeschlagen, das heute beschlossen wurde. Insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie leisten Aufträge der öffentlichen Verwaltung einen wichtigen Beitrag zum Konjunkturaufschwung.

Gleichzeitig wird auch in Hessen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen eingeführt, die seit 2017 auf Bundesebene gilt. Damit sind Vergabeverfahren künftig sowohl digital wie analog möglich. Die öffentliche Anhörung der Verbände und Institutionen haben wir genutzt und Ideen aufgenommen, sodass ein für alle Beteiligten gelungenes Gesetz vorliegt.

Vorteile der Gesetzesnovellierung sind:

-       die Anwendung für öffentliche Vergabestellen sowie für Auftragnehmer und anbietende Unternehmen wird deutlich vereinfacht

-       das Interessenbekundungsverfahren entfällt ersatzlos, damit reduziert sich das Vergabeverfahren um einen kompletten Verfahrensschritt

-       die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Architekten, Ingenieure etc.) wird wieder aus dem förmlichen Vergabeverfahren herausgenommen. Die vereinfachte Vergabe wird in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt.

-       die Mindestanzahl der einzuholenden Angebote wird von fünf auf drei Angebote reduziert

-       enge Zusammenarbeit mit den Sozialkassen, um die Einhaltung der Tariftreue zu gewährleisten

-       für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und deren Beschäftigte wird zudem eine Beratungsstelle im Hessischen Sozialministerium eingerichtet

-       die bisherigen Nachprüfungsstellen werden durch Vergabekompetenzstellen ersetzt, die in den Regierungspräsidien, bei der Landesstraßenbauverwaltung Hessen Mobil sowie der Oberfinanzdirektion Frankfurt angesiedelt sind.

Auch bei den Vergabeverfahren selbst gibt es wesentliche Neuerungen:

-       die Beschränkte Ausschreibung wird mit der öffentlichen Ausschreibung gleichgestellt

-       es erfolgt eine Anhebung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, um mehr Flexibilität und Spielraum für die Vergabestellen zu erreichen

-       die Vergabefreigrenzen beziehen sich auf das jeweilige Fachlos, was eine mittelstandsfreundliche Ausschreibung ermöglicht

-       neu ist vor allem eine weitere Kategorie der Bauleistungen. Künftig werden Bauleistungen rund um den Wohnungsbau bis zu einer Million Euro je Fachlos durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb möglich, was die Wohnraumschaffung beschleunigen soll

-       durch die Anwendung der UVgO werden künftig analoge wie elektronische Vergabeverfahren möglich.“

Mit dem neuen Gesetz wird den Kommunen für die Post-Corona-Zeit und darüber hinaus eine einfachere und unbürokratischere Vergabe ermöglicht, was zu einer Beschleunigung von Investitionsvorhaben führen und vor allem wieder kleinen und mittelständigen Betrieben die Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand erleichtern soll.