Neue Entgeltordnung setzt noch stärkere Anreize für den Einsatz möglichst lärmarmer Flugzeuge

Reduzierung der Fluglärmbelastung bleibt Daueraufgabe

Das hessische Verkehrsministerium hat heute seine Entscheidung über eine neue Entgeltordnung am Flughafen Frankfurt/Main bekannt gegeben. Demnach wird die von der Fraport AG als Betreiberin beantragte Regelung mit Abänderungen genehmigt. Insbesondere für den Einsatz lärmarmer Flugzeuge sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Für die CDU-Fraktion erklärte deren wirtschaftspolitischer Sprecher Heiko Kasseckert:

„Mit der neuen Entgeltordnung, die noch stärkere Anreize für den Einsatz möglichst lärmarmer Flugzeuge am Flughafen Frankfurt/Main vorsieht, werden die Bemühungen des Landes für eine Verringerung der Belastung mit Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet wirkungsvoll unterstützt. Bereits zum Jahresbeginn 2015 wurden die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte weiterentwickelt und um durchschnittlich 3,2 Prozent angehoben. Für besonders laute Maschinen stiegen die Entgelte sogar um acht Prozent. Nun ist sogar eine durchschnittliche Anhebung um 15 Prozent vorgesehen.

Erstmalig werden auch finanzielle Anreize für den Einsatz von Flugzeugen mit dem satellitengestützten Präzisionsanflugverfahren „Ground Based Argumentation System (GBAS)“ gesetzt, mit dem perspektivisch beim Anflug Siedlungsschwerpunkte umgangen werden können. Dies ist ein wichtiger Impuls, um Luftfahrtunternehmen von der kostenpflichtigen Freischaltung des Systems durch den Hersteller zu überzeugen.

Finanzielle Anreize für neue Luftfahrtunternehmen sind gängige Praxis auch an anderen Flughäfen. Sie müssen jedoch transparent ausgestaltet sein und grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen allen Luftfahrtunternehmen gleichermaßen offenstehen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Mit der neuen Entgeltordnung ist ein Kompromiss gefunden worden, der Nachlässe in Abhängigkeit von zusätzlichem Passagierwachstum gewährt. Dies eröffnet auch etablierten Luftfahrtunternehmen am Standort die Möglichkeit, hiervon zu profitieren.

Die Entgeltordnung des Flughafens muss genehmigt werden, wenn die Entgelte nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Die Arbeitsstandards der Luftfahrtunternehmen – seien es bereits etablierte oder neu hinzukommende – sind hierbei kein zulässiges Kriterium, schon gar keines, auf das wir von Hessen aus Einfluss nehmen können. Für Betriebs- bzw. Flugliniengenehmigungen sind die Bundesbehörden beziehungsweise die EASA zuständig, vor allem mit Blick auf einen sicheren Luftverkehrsbetrieb und die öffentliche Ordnung.

Bei der Entwicklung der Entgeltordnung werden wir darauf achten müssen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Frankfurt/Main nicht nachhaltig gefährdet wird. Am Flughafen arbeiten fast 81.000 Menschen aus der Region. Er ist damit die größte Arbeitsstätte in Deutschland und ein Jobmotor, der berufliche Perspektiven für Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationen eröffnet. Er bietet bei allen Herausforderungen große Chancen für ein exportorientiertes Land wie Hessen und das Rhein-Main-Gebiet. Die Reduzierung der Fluglärmbelastung bleibt für uns eine Daueraufgabe: Daher weiterhin auch weiterhin alles technisch Mögliche, ökonomisch Vertretbare und rechtlich Zulässige getan, um die Belastung mit Fluglärm in der Region zu verringern.“