Hessen beschließt modernes Vergaberecht
Mit der Verabschiedung der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) stellt Hessen die Weichen für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine effizientere Umsetzung öffentlicher Investitionen. Dazu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert:
„Mit dem Sondervermögen Infrastruktur verbindet sich ein klares Ziel: Investitionen müssen schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden, etwa bei Schulen, Straßen und öffentlicher Infrastruktur. Hessen erhält hierfür 7,4 Milliarden Euro. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten setzen wir mit einem neuen Vergabegesetz ein wichtiges Signal für Wachstum und Modernisierung.
Mit der heute beschlossenen Novelle schaffen wir eines der modernsten Vergabegesetze Deutschlands. Öffentliche Aufträge können künftig schneller, einfacher und praxisnäher vergeben werden.
Kern der Reform sind deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben: Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis 750.000 Euro können künftig ohne langwierige Verfahren vergeben werden. Das verschafft öffentlichen Auftraggebern mehr Handlungsspielraum und beschleunigt die Umsetzung wichtiger Projekte erheblich.
Gleichzeitig bleibt fairer Wettbewerb gewährleistet. Unternehmen, die sich an öffentlichen Bauvergaben beteiligen, müssen künftig eine Präqualifikation Tarif nachweisen. Damit schützen wir seriöse Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpingpreise, auch entlang der Nachunternehmerketten.
Zudem bauen wir Bürokratie ab. Durch ausgeweitete Präqualifizierungsverfahren und das Bestbieterprinzip sinkt der Aufwand für Unternehmen deutlich. Nachweise müssen nicht mehr bei jeder Ausschreibung erneut vorgelegt werden, das spart Zeit und erleichtert insbesondere mittelständischen Unternehmen die schnelle und unbürokratische Teilnahme an öffentlichen Vergaben.
Im Rahmen der Ausschussanhörungen haben wir weitere Verbesserungen in das Gesetzt integriert, etwa beim Thema der Start-Up-freundlichen Vergabe, bei vereinfachen Nachweisen für Mitglieder in tarifgebundenen Innungen oder Arbeitgeberverbänden und bei Haftungsfragen des Hauptauftragnehmers für mögliche Nachunternehmer.
Die Novelle steht zugleich für mehr Vertrauen in Kommunen und Mittelstand. Mehr Eigenverantwortung, mehr Flexibilität und weniger unnötige Vorgaben. Gleichzeitig sorgt ein schlankes Prüfverfahren dafür, dass öffentliche Aufträge weiterhin ausschließlich an seriöse Unternehmen vergeben werden. So stärken wir in Hessen den Wettbewerb, Mittelstand und sorgen für den schnellen wirksamen Einsatz öffentlicher Mittel.“