Heizungsgesetz wird abgeschafft

Kasseckert hält diese Reform für überfällig

Die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf eine umfassende, technologieoffene und ideologiefreie Modernisierung des Heizungsgesetzes verständigt und korrigieren damit einen der größten Fehler der Ampel-Regierung. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesrecht sagt der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heiko Kasseckert:

„Eigentümer entscheiden fortan wieder selbst, welches Heizungssystem für ihre Wohnung geeignet ist. Die Politik regiert nicht mehr in den privaten Keller hinein. Das Habeck’sche Heizungsgesetz ist damit abgeschafft und die ideologische Bevormundung, die staatliche Gängelung von Eigentümern und die bürokratische Überregulierung im privaten Heizungskeller ist Geschichte. Diesen Paradigmenwechsel hat die Union im Wahlkampf versprochen und jetzt geliefert.

Im Kern wurde sich auf die folgenden sinnvollen Modernisierungen verständigt:

Das 65-Prozent-Ziel wird gestrichen: Die strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs wieder mehr Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte. Die verpflichtende Energieberatung entfällt. Bestehende Heizungen können einfach weitergenutzt werden.

Investitionsstau wird gelöst: Damit beenden wir die abwartende Haltung der Bürger bei Investitionen in neue Heizungen, den das Heizungsgesetz ausgelöst hat. Jetzt sind maßgeschneiderte Lösungen möglich und die Förderprogramme aus dem BEG sind bis mindestens 2029 sichergestellt, sodass weiterhin ein großer Teil der Modernisierungskosten staatlich bezuschusst wird. Deswegen rechnen wir damit, dass jetzt eine Vielzahl von Sanierungsprojekten in Angriff genommen werden und der Heizungsaustausch an Fahrt aufnimmt. Davon wird auch die starke hessische Heizungsbranche und das Handwerk vor Ort enorm profitieren.

Erleichterungen für kleine Kommunen: Wir machen die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen bis zu 15.000 Einwohnern deutlich einfacher und entkoppeln die Wärmeplanung und die Heizungsregulierung. Damit entlasten wir den bürokratischen Aufwand um bis zu 80 Prozent. So können Kommunen praktikable und realistische Lösungen vor Ort umsetzen, ohne unter Druck zu geraten.

Dekarbonisierung der Wärmeversorgung: Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten unverändert. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Nur die Herangehensweise wird sich ändern: Das neue Gesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher. Zudem wird ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent eingeführt. Dies unterstreicht den Anspruch der unionsgeführten Bundesregierung, Ökologie und Ökonomie gemeinsam zu denken.

Die erzielte Einigung verdeutlicht den klaren Führungsanspruch der Union und das Versprechen des Bundeskanzlers: 2026 wird das Jahr der Reformen. Die Abschaffung des Heizungsgesetzes ist ein gelungener Auftakt für weitere Reformen zugunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Regierung muss nun am Ball bleiben und weitere wichtige Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Steuern und Sozialabgeben umsetzen“, so Kasseckert abschließend.