Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Selbstbedienungsläden
Zur Plenardebatte zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Heiko Kasseckert:
„Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, unter das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen fallen.
Diese Einschränkungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen gerade vor dem Hintergrund von Online-Angeboten überprüft und geändert werden. Neue Konzepte, wie der Teo-Markt von Tegut, zeigen die verbesserten Möglichkeiten zur Grundversorgung im ländlichen Raum für den stationären Handel. Das Urteil des VGH macht aber deutlich, dass eine neue gesetzliche Regelung notwendig ist. Unser Ziel ist es, durch eine Anpassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen zur Grundversorgung und Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen ohne Personaleinsatz auskommen, zu ermöglichen.
Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP, der lediglich eine Einzelfallregelung für die Tegut Teo-Märkte vorsieht, streben wir an, einen allgemeinen und umfassenden Rechtsrahmen für sämtliche vollautomatisierten Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe zu schaffen. Diese Zielsetzung ist mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden, die derzeit sorgfältig geprüft werden, um eine entsprechende rechtssichere Änderung des HLÖG zu ermöglichen.“