Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet
Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner auf der Seite www.serviceportal.hamburg.de kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient allerdings nur zur Information. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Unternehmen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude. Ansprechpartner für diese Serviceleistungen ist die Hansestadt Hamburg, die in Absprache mit den Bundesländern den technischen Support übernimmt.
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von sogenannten „nicht leitungsgebundenen“ Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen, erklärt Kasseckert. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.