Zum Aktionstag luftverkehrskritischer Initiativen erklärte der flughafenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Kasseckert:
Der Frankfurter Flughafen ist eine der größten Arbeitsstätten in Deutschland und ein Jobmotor, der berufliche Perspektiven für Menschen mit unterschiedlichsten Qualifikationen eröffnet. Gerade während der Corona-Pandemie hat er seine zentrale Bedeutung im internationalen Luftverkehr bewiesen. Er bietet daher große Chancen für ein exportorientiertes Land wie Hessen und das Rhein-Main-Gebiet, bedeutet aber auch Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Flughafenregion. Die Verringerung der Fluglärmbelastung ist für uns daher eine Daueraufgabe.
Um die Lärmbelastung zu reduzieren, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelungen zur Nachtruhe uneingeschränkt festzuhalten. Das bedeutet die Einhaltung des generellen Nachtflugverbotes zwischen 23:00 und 5:00 Uhr, wie in der Mediation festgelegt. Daran wollen und werden wir nichts ändern. Ferner erhalten besonders vom Fluglärm belastete Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung. Durch das Regionallastenausgleichsgesetz stehen jährlich 4,5 Mio. Euro für zahlreiche Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Fluglärmbelastung und zur Verbesserung der Lebensqualität bis Ende 2026 zur Verfügung.
Das komplette Verbot von Kurzstreckenflügen sehen wir jedoch kritisch. Bereits 96 % der innerdeutschen Reisen werden mit der Bahn, dem Auto oder dem Bus getätigt. Der Großteil der Passagiere auf innerdeutschen Flügen reist damit nicht zu einem Ziel innerhalb Deutschlands, sondern steigt zu einem internationalen Ziel um. Das ist ein Unterschied, der häufig nicht ausreichend betrachtet wird. Ein Verbot solcher Verbindungen würde daher dazu führen, dass Umsteiger-Passagiere für ihre Langstreckenverbindungen nicht mehr deutsche, sondern ausländische Luftverkehrsdrehkreuze nutzen. Dies würde zu einer Schwächung deutscher Hubs und deutscher Airlines im internationalen Wettbewerb führen. Eine solche Entwicklung gilt es zwingend auch durch den Ausbau attraktiver Fernverkehrsanbindungen im innerdeutschen Schienennetz der Bahn zu verhindern.