Schlappe mit Ansage

Gastkolumne Hanauer Anzeiger

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Mietendeckel in Berlin für nichtig erklärt. Eine heftige Niederlage für den rot-rot-grünen Berliner Senat – oder auch eine von ihm kalkulierte Entscheidung. Immerhin haben sich über 300.000 Mieter in der Hauptstadt zunächst darauf freuen können, künftig weniger Miete zahlen zu müssen. Die Dankbarkeit für diese Entlastung hätte rot-rot-grün gerne entgegengenommen. Immerhin können sie sagen: „Wir wollten ja, aber das Gericht…“. Dieses Prestigeprojekt war von Beginn an unredlich, und die Mieter wurden mit einem falschen Versprechen getäuscht. Zu offensichtlich und klar war die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. 
Bild von Capri23auto auf Pixabay Bild von Capri23auto auf Pixabay
Jenseits juristischer Bewertung ist der Mietendeckel ein grundfalsches Signal. In den Ballungsräumen verzeichnen wir Wohnraummangel und zum Teil überhöhte Mieten. Dagegen hilft nur der Neubau von Wohnungen durch staatliche wie private Investitionen. Wer aber soll an einem Ort investieren, an dem er unberechtigte Eingriffe in das Eigentum durch den Staat fürchten muss? Der Mietendeckel in Berlin hat nicht dafür gesorgt, den Wohnraummangel zu beseitigen, sondern ihn zusätzlich verschärft. Das Mietangebot in der Hauptstadt ist seit der Einführung des Deckels dramatisch zurückgegangen und hat sich fast halbiert. Zudem verhindert die Deckelung des Mietpreises Investitionen und hemmt die notwendige Modernisierungsbereitschaft der Eigentümer mit der Folge, dass sich die Bausubstanz immer weiter verschlechtert. Wohin das führt, konnte man nach dem Zusammenbruch der DDR erleben – dort waren die staatlichen Wohnungen nach jahrelang ausbleibenden Investitionen zumeist vollständig sanierungsbedürftig. Ein solcher Eingriff in den Wohnungsmarkt ist ein schlechtes Signal für Investitionen und neue Wohnflächen und daher ein falscher Ansatz für bezahlbaren Wohnraum. Um Wohnraummangel und hohe Mietpreise gezielt zu verhindern, ist der Neubau von Wohnungen unabdingbar, und das geht nur durch Entbürokratisierung im Baurecht, Bereitstellung von Flächen sowie weniger Regulatorik und Schaufensterpolitik.